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PRO GERECHTIGKEIT · 24. September 2026

Der Startpfiff in den juristischen Verlauf: Artikel vom 13.11.2020 im March Anzeiger

von admin, Verlegerin
24. September 2026  ·  ca. 4 Min. Lesezeit

Fredy Tischhauser, Rektor der sek1march, war in jedem Mailverkehr sehr provozierend, wie z.B. mit dem Spruch „Ich könne ja klagen, wenn ich mit der Führung nicht einverstanden sei.“ Oder er nahm Inspektor Marcel Gross vom School Controlling ins Cc. Das ist ein typisches Verhalten von Narzissten: sie holen sich sofort Mitmobber, sogenannte Flying Monkeys, und reden in der Wir-Form. Sprich: Verbales Mobbing, Wir gegen DICH.

Nach 3 Provokationen ging ich zum March Anzeiger, durch den im 2019 schon einige Zeitungsartikel rausgegeben wurden.

Es gab auch eine Zusammenkunft, an Pirmin Schwander dabei war. Schwander ist:

Unternehmer, 

Mitinhaber verschiedener Firmen, 

Nationalrat seit 2003, 

Mitglied Finanzkommission Nationalrat, 

Mitglied Gerichtskommission, 

Mitglied Kommissionen für Rechtsfragen, 

Mitglied Finanzdelegation, 

2012 – 2013 Präsident der Finanzkommission Nationalrat, 

2015 / 2017 / 2021 Präsident der Finanzdelegation, 

2018 – 2019 Präsident Kommission für Rechtsfragen Nationalrat, 

Mitglied Parteivorstand SVP Schweiz, 

Mitglied Fraktionsvorstand SVP Fraktion.

Auch ihn informierte ich, als ich mit Ermittlungen der Mobbing-Machenschaften an der sek1march begann. D.h. er wusste als Politiker von diesen Machenschaften – und hat nichts dagegen unternommen. Er ist auch auf der Mittäterliste meines 2. Mobbing-Prozesses. Toleranz ist ein Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt. Das Mobbing an der sek1march war mehr als böse: es war satanisch.

In meinem Artikel packte ich dann aus.

Ich erzählte von diesem hirnverbrannten Schreiben, warum sie mir die Quarantäne nicht bezahlten. Tischhauser brachte z.B. vor, ich hätte innert 11 Stunden mit dem Auto von Süditalien nach Hause fahren können – ich war aber mit dem Zug dort. Und der schliesslich Grund, warum sie nicht bezahlten, war unbezahlter Urlaub.

Der Titel war: Wie aus einer Quarantäne unbezahlter Urlaub wurde.

Mein Anwältin Diana Bucher, damals noch in der Kanzlei Kessler, Landolt, Giacomini & Partner angestellt, definierte folgende Mobbinghandlungen zum Vorlauf in die erste Anzeige vom 18.3.2021 beim Schulrat der sek1march:

Mobbinghandlung 1: 

Als Beginn der Mobbinghandlungen kann der 23. Oktober 2O2O angesehen werden, da an diesem Tag meine Klientin das erste offizielle Schreiben des Rektorats erhielt. Im erwähnten Schreiben wird meiner Klientin zu Unrecht unbezahlter Urlaub resp. selbstverschuldete Quarantäne angelastet, Als Begründung brachte das Rektorat vor, dass meine Klientin die Quarantäne hätte vermeiden können, „weil die Rückreise aus Kampanien in rund ll Autofahrstunden möglich gewesen wäre». Auch hätte meine Klientin, so das Schreiben weiter, selber abzuklären, ob in ihrem Fall eine EO-Entschädigung auszurichten wäre, sie (das Rektorat) jedoch an „einem Erfolg zweifeln“ würde, da sich meine Klientin freiwillig in Kampanien aufgehalten hätte. Als weiteren Grund für das Vorliegen einer verschuldeten Quarantäne gab das Rektorat an, dass die offizielle Vorankündigung durch das BAG am 9. Oktober 2020, d.h.2 Tage vor Inkrafttreten der Quarantänepflicht, erfolgt sei und meine Klientin damit rechtzeitig hätte wissen können, dass Kampanien als Risikogebiet eingestuft werde, 

Die Begründung des Rektorats ist nicht nachvollziehbar, denn sie stützt sich auf Annahmen, welche realitätsfremd sind. Meine Klientin hatte von der Vorankündigung des BAG erst am nächsten Tag (Samstag, 10. Oktober 202O) vernommen und sie war mit dem Zug unterwegs, Auch die abfällige Bemerkung „wir zweifeln an einem Erfolg» stellt eine unnötige und unprofessionelle Zusatzbemerkung dar.

Meine Klientin fühlte sich vor den Kopf gestossen und war über den harten und missbilligenden Umgangston geschockt. Das Rektorat zeigte kein Verständnis für die spezielle Konstellation ihres Falles, kein Entgegenkommen, keine Diskussionsbereit- schaft, dabei unterrichtet sie im Bezirk March seit 2009 mit Leidenschaft Sport- und Schwimmunterricht.

Bis zu diesem Zeitungsartikel vom 13.11.2020 gab es noch mehrere weitere Mobbinghandlungen, die meine Anwältin aufschrieb, die im nächsten Artikel veröffentlicht werden. 

INSPIRATION CONTRA MOBBING PRO GESUNDHEIT PRO GERECHTIGKEIT KUNST