Im Herbst 2020 musste ich in eine Quarantäne, weil Agropoli, eine Stadt in der Region Campania in Süditalien, auf die Risikoliste kam. Diese wollte mir Fredy Tischhauser, Rektor der sek1march, nicht bezahlen, obwohl ich von der AHV-Ausgleichskasse eine Bestätigung hatte, dass es sich um eine unverschuldete Quarantäne handelte.
Stattdessen wurde mit diesen sinnlosen Quarantäne dieser vom Tiefen Staat orchestrierten Corona-Krise sinnfreien BallaBlaBla-Verordnungen herumgeschickt, wie z.B. diese vom Personalamt des Kantons Schwyz, bei dem Patrizia Porcelli für Tischhauser Abklärungen machte:
Für Mitarbeitende, die nach den Ferien nicht pünktlich nach Hause kommen, wird der Lohn in folgenden Fällen vollumfänglich bezahlt:
– Falls im Homeoffice gearbeitet werden kann: Der Lohn wird zu 100% bezahlt.
– Falls im Homeoffice nur eingeschränkt werden kann (d.h. weniger Stunden als geleistet werden müssten): Der Lohn wird zu 100% bezahlt, aber die Minderzeit beim GLZ- oder Feriensaldo in Abzug gebracht.
– Falls keine Möglichkeit besteht, im Homeoffice zu arbeiten: Die gesamte Quarantänezeit wird vom GLZ- oder Feriensaldo in Abzug gebracht.
– Für Mitarbeitende, die sich in Selbstquarantäne begeben, da sie den Verdacht auf eine mögliche Ansteckung haben: Der Lohn wird ohne GLZ- oder Feriensaldo bezahlt.Falls im Homeoffice gearbeitet werden kann: Der Lohn wird zu 100% bezahlt.
– Falls im Homeoffice nur eingeschränkt gearbeitet werden kann (d.h. weniger Stunden als geleistet werden müssten): Der Lohn wird zu 100% bezahlt, aber die Minderzeit beim GLZ- oder Feriensaldo in Abzug gebracht.
– Falls keine Möglichkeit besteht, im Homeoffice zu arbeiten: Die gesamte
Quarantänezeit wird vom GLZ- oder Ferienabzug zu L00% bezahlt. ln den meisten Fällen kann im Homeoffice gearbeitet werden.
Die Abklärungen bei der AHV haben ergeben, dass bis zum 31. Oktober 2020 noch unklar ist, ob und in welcher Form eine EO- Entschädigung geltend gemacht werden kann. Wird eine Entschädigung zugesprochen, wird der Kanton Schwyz diese mit dem November-Lohn verrechnen. Im Oktober-Lohn werden somit keine Abzüge aufgrund allfälliger Quarantäne-Ausfälle vergütet. Falls die AHV nur minimale EO-Beiträge entrichten wird und der Aufwand für die Einreichung der Unterlagen pro Mitarbeitenden zu gross ausfällt, wird der Kanton Schwyz darauf verzichten.
Da keine offizielle Meldung vom Bund vorliegt und diverse Unklarheiten bestehen, wird der Kanton Schwyz keine schriftliche Meldung dazu herausgeben. Das Personalamt des Kantons Schwyz wird lediglich Anfragen von Linienvorgesetzten entgegennehmen und jeden Fall individuell anschauen.
Zudem wird ab heute allen Mitarbeitenden des Kantons Schwyz Homeoffice erneut bewilligt.
Bitte kommt auf mich zu, falls lhr einen Covid-Fall in Eurem Team habt, damit wird diesen anschauen und über das Vorgehen entscheiden können.
Und die Moral von der Geschichte:
CORONA war eine vom TIEFEN STAAT orchestrierte Krise, die
zu extrem viel BallaBlaBla-Verordnungen im Wochentakt führte,
uns werte Bürger noch mehr spaltete,
zu noch mehr Bürgerkrieg anhand PsyOps führte und
die Regale mit WC-Papier in den Supermärkten leerte, weil wir im Krieg waren – auf jeden Fall alle, die diesen Scheiss mitmachten.