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PRO GERECHTIGKEIT · 16. Juli 2026

In POLE-Position für meinen 2. Mobbing-Prozess

von admin, Verlegerin
16. Juli 2026  ·  ca. 7 Min. Lesezeit

Mein 1. Mobbing-Prozess ist der grösste der Schweizer Mumpitz-Justiz, evtl. sogar weltweit:

51 Seiten Klageschrift, verfasst durch Diana Bucher, damals frisch Anwältin in der Kanzlei Kessler, Landolt, Giacomini & Partner.

425 Seiten Beweisbeilagen

10 Männer auf der Strafbank.

1 Fredy Tischhauser:

Rektor der sek1march, der von 2017 bis 2022 über 100 tolle, bei den Schülern beliebte Lehrpersonen rausmobbte. Er fungierte als Mobbingboss der 9 weiteren Männer, die ich Psychofolterknechte nenne.

Es war Bossing: wenn der Boss mobbt. 61% der gemeldeten Mobbingfälle sind Bossing, Dunkelziffer noch höher.

2 Michael Widrig:

Der damalige Schulratspräsident des Bezirk March, der mit Fredy Tischhauser Hand in Hand ging und die Psychogräueltaten im Hintergrund unterstützte. Zudem arbeitet er bei RUAG, einer Firma, die dem Tiefen Staat dient als Rüstungslieferer für die orchestrierten Kriege, damit die Bürger weiterhin in Angst bleiben.

3 RR Michael Stähli:

Zuständiger fürs Bildungsdepartement, der eigentlich noch höher gelegene Boss der staatlich orchestrierten Verschwörung, die schon länger gegen mich läuft. Ich bin seit Jahrzehnten Zielscheibe einer tiefenstaatlichen Schmieren- & Schmutzkampagne. Diese laufen in der Schweiz auf Staatsebene, verdeckt, hinterhältig & hinterlistig.

4 Marcel Gross:

School Controller im Kt. SZ, der auch mit RR Stähli eng vernetzt ist in Schwyz, dem Hauptort des Kt. SZ. Er ist ein Arbeitskollege meines Bruders Roger Kündig.

5 Patrick Götschl:

Schulleiter der sek1march Standort Buttikon. Er liess in einer Mail verlauten, dass das, was sie als Männerschaft gegen mich machten, ein Kavaliersdelikt sei. 

6 Francestg Cott:

Damaliger Schulleiter der sek1march Standort Lachen. Nach der 1. Beschwerde am 19. März 2021 vor dem Schulrat der sek1march übernahm er die Stellvertretung des Rektors Fredy Tischhauser, Mobbingboss der staatlichen Mobbergang. 

7 Kilian Hasler:

Liegenschaftsverwalter im Bezirk March. Er wurde in einer Einladung zum Rechtlichen Gehör erwähnt. Ich ging in den Sportferien 2021 an meinen ehemaligen Arbeitsplatz, um Lernvideos für meine Schüler zu drehen mit meinem Mann der Ehe v1.0 Arsène. Danach hiess es, ich dürfe das nicht.

8 Stefan Grüter:

Redaktor beim March Anzeiger, der mit der Schule zusammenarbeitet. Er war der Verfasser eines Artikels über die GV der evangelischen Kirchgemeinde Höfe, wo der Vorstand 40’000 CHF als zusätzliche Auslagen darlegte, um eine tolle, beliebte Pfarrerin mit juristischer Hilfe rauszumobben. Sie war in einer tiefen Traumastörung deswegen. Ich stand auf um auszusagen, dass dieses Verhalten für eine kirchliche Institution amoralisch, unethisch und asozial ist. Diese meine Aussage kam in einem Dokument meines 1. Mobbing-Prozesses vor.

Die Kanzlei für dieses Mobbing war übrigens auch Kessler, Landolt, Giacomini & Partner.

9 Alexander Schätti:

Vater einer ehemaligen Schülerin und Schülers. Er schrieb in der Nacht vom 28. Dezember 2021 RR Stähli eine verleumderische Mail mit 78 Ausrufezeichen und vielen Lügen, die meine fristlose Entlassung am 11.  Januar 2022 auslöste – als Schwimm- & Sportlehrerin seit November 1989, als in Berlin die Mauer fiel. Das ist die Masche der Vorgesetzten im Bildungswesen, wenn eine Lehrperson rausgemobbt werden muss: Polterknechte, sprich polternde Väter, oder Jammerlappen, sprich jammernde, lamentierende Mütter, werden missbraucht, um die Lehrperson schlecht dastehen zu lassen. Alexander Schätti kennt mich nicht, sass mir noch nie in einem Gespräch unter Erwachsenen gegenüber. Mit seinen Kindern hatte ich nie Probleme.

10 Reto Jegher,:

Er war von 2018 bis 31.12.2021 mein Schulleiter an der sek1march Siebnen. Er unterschrieb die Verfügung meines 1. Verweises vom 17.11.2020, die aber am 27.11.2020 nichtig gesprochen wurde, weil mir nicht die Möglichkeit eines Rechtlichen Gehörs gegeben wurde. Reto Jegher unterschrieb kein weiteres Schreiben mehr und kündigte schliesslich im September 2021, nachdem ich ihm in einem Mitarbeitergespräch sagte, dass er in diesem Mobbing-Fall auch genannt ist wegen seiner Unterschrift auf dem nichtig gesprochenen Verweis. Er verliess am 31.12.2021 die sek1march Siebnen. 3 Tage vorher wurde mit dem verleumderischen Schreiben von Alexander Schätti an RR Michael Stähli meine fristlose Entlassung eingeläutet mit einem erneuten Rechtlichen Gehör, meinem 4. bereits. 

10 Tage später war meine fristlose Entlassung, die einer psychosozialen Exekution glich. Fredy Tischhauser tigerte den ganzen Tag dort herum, sogar Marcel Gross kam von Schwyz an die sek1march Siebnen, um sich dieses psycho- & soziopathische Horrorspektakel anzuschauen.

Mein 1. Mobbing-Prozess löste meinen Seelenauftrag aus:

1.

Die gefühlsbedingte, seelische, geistige, körperliche, vernunftgeprägte, gesellschaftliche, rechtliche, geschichtliche, ethisch-moralische, spirituell-sinnhafte Aufarbeitung der SYSTEMIK und SYSTEMATIK von Mobbing.

2.

Wie man sich mit Körper, Geist und Seele heilt von den psychosomatischen Krankheiten, Verletzungen, Wunden und Traumas.

3.

Dies mit der Gesellschaft zu teilen, damit sich meine Erlebnisse, Erfahrungen, Erkenntnisse und Wissen vermehren.

Meine Odyssee mit all den Mobber*innen in meinen gesellschaftlichen Systemen, die mich umgaben, wurde dank des 1. Mobbing-Prozesses zu einer Pilgerfahrt.

In dieser gleiste ich meinen 2. Mobbing-Prozess auf, einem Nürnberger v2.0.

In Pole-Position der Hauptstrafbank sitzen:

BIG PHARMA 

z.B. Roche Holding, Novartis AG, Syngenta AG, Nestlé, Coca Cola…

BIG ICT 

z.B. GOOGLE, YouTube, Facebook, oerlikon IT Solutions, …

BIG TECH 

z.B. V-Zug, Trafigura, Glencore, MSC, …

BIG ARMY: 

z.B. RUAG, SIG sauer, SAAB, Rheinmetall, …

BIG FINANCE:

z.B. BIZ in Basel, Black Rock, Vanguard, Rockefeller, LGT, JP Morgan, UBS, …

Schweizer Justiz

Schweizer Bundesrat

incl. all Departements & Offices (serafe, etc.

FEDERAL COUNCIL, also former Federal Councilors 

z.B. Berset, Somaruga, Calmy-Rey, ..

Europarat

Korrupte Organisationen

z.B. GAVI, WHO, UNO, WTO, WEF, FIFA, IOC, GREENPEACE…

EPSTEIN-FILES 

all listed persons who committed inhumane acts

VATIKAN STAAT  

in Klostern wie z.B. Einsiedeln,  inkl. Schweizer Garde

Die Haupt-Klage-Punkte sind:

Mobbing als 1. Rufmord, 2. Hochverrat, 3. Verschwörung

1.

Rufmord bezeichnet die bewusste, bösartige Verbreitung von Lügen oder ehrverletzenden Behauptungen, um das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens nachhaltig zu zerstören. Es handelt sich um einen umgangssprachlichen Begriff für rechtlich relevante Handlungen wie Verleumdung (§ 187 StGB) oder üble Nachrede (§ 186 StGB). Rufmord kann zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden. 

Schliesslich und endlich geht es um die Verbreitung von erfundenen Geschichten, unwahren Tatsachenbehauptungen oder böswilligen Gerüchten.

Abgrenzung, Differenzierung:

Verleumdung: 

Das wissentliche Verbreiten von Unwahrheiten.

Üble Nachrede: 

Das Verbreiten von Tatsachen, deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen ist.

Meinungsäußerung: 

Bloße Beleidigungen oder Schmähkritik sind keine Tatsachenbehauptungen, können aber dennoch strafbar sein.

Rechtliche Konsequenzen:

Strafrecht: 

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (üble Nachrede) bzw. bis zu zwei Jahren (Verleumdung, in schweren Fällen bis zu 5).

Zivilrecht: 

Unterlassungsansprüche, Widerruf der Aussage, Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Cybermobbing, Rufmord im Internet: 

Besonders relevant in sozialen Medien oder auf Bewertungsportalen, wo Falschinformationen schnell große Verbreitung finden. 

2.

Hochverrat ist ein schweres Verbrechen. Es handelt sich um einen Angriff auf die demokratische Grundordnung von innen, der mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren geahndet wird. 

Hier sind die wichtigsten Aspekte:

Definition und Tatmittel: 

Hochverrat liegt vor, wenn versucht wird, die Verfassung aufzuheben oder das Gebiet des Staates zu verkleinern. Dies muss zwingend durch Gewalt (physischer Zwang) oder durch Drohung mit Gewalt (z.B. Nötigung von Verfassungsorganen) geschehen.

Bestands- vs. Verfassungshochverrat:

– Bestandshochverrat: Ziel ist die Beseitigung der Schweiz als Staat.

– Verfassungshochverrat: Ziel ist die Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung (z. B. Abschaffung der Demokratie).

Abgrenzung: 

Im Gegensatz zum Hochverrat (Angriff von innen) zielt der Landesverrat auf die Sicherheit des Staates durch Verrat von Staatsgeheimnissen an eine fremde Macht ab.

– Rechtliche Folgen: Hochverrat wird mit Freiheitsstrafe von zehn Jahren bis lebenslang bestraft. Bereits die Vorbereitung oder die Verschwörung zu einer solchen Tat ist strafbar.

– Beispiele: Versuche eines Staatsstreichs, die gewaltsame Absetzung der Regierung oder die Besetzung von Staatsgebieten. 

Hochverrat ist ein sehr seltenes Delikt, das in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fällt. Da in Pole-Position meines 2. Mobbing-Prozesses die Schweizer Mumpitz-Justiz sitzt, ist das Dokument dazu bereits auf mehreren Bürotischen in Russland, USA, Deutschland, Österreich, Italien, Ungarn, Slowakei.

3.

Verschwörung (= Hass-, Hetz-, Schmieren- und Schmutzkampagne) bedeutet, dass Menschen sich im Geheimen zusammen tun. Diese Menschen nennt man Verschwörer. Bereits die Planung ist illegal.

Sie wollen ein gemeinsames Ziel erreichen. Das Ziel schadet aber oft anderen Menschen.

Mit der KARMAklatsche kommt nun aber alles, was diese Menschen an Bösartigem ausstreuen, BOOMerang-mässig zurück.

INSPIRATION CONTRA MOBBING PRO GESUNDHEIT PRO GERECHTIGKEIT KUNST