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PRO GERECHTIGKEIT · 09. Juli 2026

Unsere Schweizer  Mumpitz-Justiz

von admin, Verlegerin
09. Juli 2026  ·  ca. 4 Min. Lesezeit

Mobbing ist die grösste Notlage unserer Gesellschaft.

Mobbing beginnt in den kranken, dysfunktionalen Familiensystemen und geht von da in alle anderen Systeme unserer Gesellschaft, schon seit Generationen, Jahrhunderten, Jahrtausenden. 

Mobbing ist die TRANSGENERATIONALE TRAUMASTORY schlechthin.

Meine Nachforschungen dank meinem 1. Mobbing-Prozess haben folgende Definitionen von Mobbing ergeben:

1

Mobbing ist 

meist EMOTIONALE (gefühlsbetonte) FOLTER und PSYCHO-MENTALE (seelisch-geistige) GRUPPENVERGEWALTIGUNG oder gar PSYCHO-MENTALE (seelisch-gesellschaftliche) EXEKUTION (Hinrichtung).

2

Mobbing ist 

ein weiteres Feld von MÄNNERGEWALT AN FRAUEN.

3

Mobbing ist 

RUFMORD, VERRAT VERSCHWÖRUNG. 

Verschwörung ist Hass-, Hetz-, Schmieren- & Schmutzkampagne, Komplotte, Intrigen, Sabotageakte, Psychoterrorattacken, Gossip (= hinter dem Rücken lästern und Lügen verstreuen, was energetisch als Schwarze Magie gilt).

4

Mobbing ist 

BÜRGERKRIEG ANHAND PSYOPS (psychologische Kriegsoperationen).

5

Mobbing ist 

der schizophrene TEAMKAMPFSPORT ANHAND NARZISSTISCHEM MISSBRAUCH mit ungleich grossen Teams: MOB vs. Einzelperson ist immer UNFAIRPLAY.

6

Mobbing ist

das purste HEXENTHEMA aus dem tiefsten Mittelalter.

Mit Cybermobbing wird es zu einer 24/7-Angelegenheit.

7

DIE MASTERDEFINITION:

Mobbing ist,

wenn ein MOB (=Gruppe) irrationale (unverständliche), schizophrene (geisteskranke), menschenunwürdige & Menschenrechts-verletzende Gewaltverbrechen begeht gegen eine Einzelperson.

Die Gewalt ist psychisch (seelisch), mental (geistig), physisch (körperlich) und/oder sexuell.

Die juristische aus meinem 1. Mobbing-Prozess:

Mobbing ist 

ein systematisches, feindliches, über einen längeren Zeitraum währendes und anhaltendes Verhalten, womit eine Einzelperson von ihrem Arbeitsplatz ausgegrenzt, verdrängt oder isoliert werden soll.

Das ist ungenügend.

Meine Anwältin Diana Bucher, damals noch in der Kanzlei Kessler, Landolt, Giacomini & Partner, machte keine Aussage darüber, wie dieses feindselige Verhalten aussieht. Das einzige, was daran stimmt, ist, dass es gegen eine Einzelperson ist. Aber dass die Täterschaft eine Gruppe = Mob ist und somit ein unfairer Kampf mit ungleich grossen Teams entsteht, kommt nicht heraus.

Meine Erfahrungen mit der Schweizer Justiz zeigen: die stecken zutiefst im Sumpf der globalistischen, korrupten Machenschaften mit drin. Willkür ist nur das Vorwort. Ich nenne das, was dort abgeht, STUMPF-, IRR-, SCHWACH- & WAHNSINN, MUMPITZ in einem Wort.

„Wo das Recht endet, beginnt Tyrannis.“

William Pitt, 1. Earl of Chatham  (1708 – 1778)

Das Schweizer Recht besteht grundsätzlich aus öffentlichem Recht (Verhältnis Staat : Bürger) und Zivilrecht (Verhältnis Bürger : Bürger).

Öffentliches Recht besteht aus: 

Staats- und Verfassungsrecht: Aufbau des Staates, Grundrechte (z.B. Meinungsfreiheit). 

Verwaltungsrecht: Baurecht, Steuerrecht, Polizeirecht, Ausländerrecht. 

Strafrecht: Definiert Straftaten und regelt die Sanktionen (StGB). 

Prozessrecht: Regeln zur Durchsetzung des Rechts vor Gericht (Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung). 

Privat- oder Zivilrecht besteht aus: 

Personen- und Familienrecht: Eheschutz, Scheidung, Kindesrecht, Vormundschaft. 

Erbrecht: Testamente, Erbverträge, Pflichtteile und Nachlassabwicklung. 

Sachenrecht: Eigentum und Besitz an Immobilien und beweglichen Sachen. 

Obligationenrecht (OR): Allgemeines Vertragsrecht (Kauf, Miete, Arbeit), Haftpflichtrecht, Gesellschaftsrecht (AG, GmbH). 

Weitere Spezialgebiete 

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG): Gesetzliche Regelung zur Eintreibung von Geldforderungen und dem Konkursverfahren.

Sozialversicherungsrecht: Streitigkeiten rund um AHV, IV, EO und Krankenkassen.

Völkerrecht: Verträge der Schweiz mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen. 

Wenn man einen Anwalt braucht, muss genau definiert werden, um welches Recht es sich handelt. Wir sind aber verstrickt. Alle Systeme bauen aufeinander auf, gehören zusammen.

Ausserdem geht es in der Justiz immer um Geldzahlungen, um Schmerzensgelder fürs Leid, das einem angetan wird – um Genugtuung.

Das zeigt erneut den Mumpitz unserer Schweizer Justiz. Denn eine Gesellschaft besteht aus Familien. Und diese aus Menschen, die zur Schule gehen, ihrer Arbeit frönen, in Vereinen ihr Bestes geben, etc. 

Dieser Mumpitz wird im Thema Mobbing glas-, sonnen- und kristallklar.

In all unseren Systemen wird gemobbt, schon seit Generationen, Jahrhunderten, Jahrtausenden. In der Schweizer Mumpitz-Justiz ist es aber nur im Arbeitsrecht gelistet.

Mein 1. Mobbing-Prozess wurde im Arbeitsrecht des öffentlichen Rechtes durchgeführt. Die paar Fränkli, die ich vom Bezirk March kriegte, sind Steuergelder. 

Mein ganzer Mobbing-Prozess hat die Steuerzahler über 100’000 CHF gekostet. All die Lehrpersonen zusammen, die von Fredy Tischhauser und seiner Mobber-Gang rausgemobbt wurden, haben die Steuerzahler über 1 Mio CHF gekostet. 

Einige der Lehrpersonen, die sich einen Anwalt nahmen, unterschrieben Verschwiegenheits-Erklärungen, die sie mundtot machten, über den Betrag, den sie kriegten, zu sprechen.

Wohl bemerkt:

Wir befinden uns in einer DIREKTEN DEMOKRATIE.

Recht ist der Wille zur GeRECHTigkeit und es gibt keinen Frieden ohne Gerechtigkeit.

Es ist also die Aufgabe der Gerechtigkeit, Mitmenschen kein Unrecht zuzufügen.

Eine Justiz, die nicht nach diesen Grundsätzen handelt, ist bedeutungslos, NICHTIG.

INSPIRATION CONTRA MOBBING PRO GESUNDHEIT PRO GERECHTIGKEIT KUNST